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Nationalratswahl am 15.10.2017


Von der Bundesregierung wurde die Nationalratswahl 2017 ausgeschrieben. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wurde als Wahltag der 15. Oktober 2017 festgesetzt und als Stichtag wurde der der 25. Juli 2017 bestimmt. Die letzte Nationalratswahl fand am 29. September 2013 statt.

Wann findet die Nationalratswahl statt?

Die Nationalratswahl findet am 15. Oktober 2017 statt.  

Das österreichische Bundesgebiet wird in 9 Landeswahlkreise eingeteilt, die wiederum in insgesamt 39 Regionalwahlkreise untergliedert sind.

Wer ist wahlberechtigt?

Aktiv wahlberechtigt für die Teilnahme an einer Nationalratswahl sind Österreicher/innen, wenn sie am Stichtag in der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragen sind und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Zusätzlich sind Auslandsösterreicher/innen wahlberechtigt, die bis zum Ende des Einsichtszeitraumes für die Auflegung der Wählerverzeichnisse am 24. August 2017 einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz gestellt haben und somit ins Wählerverzeichnis eingetragen wurden (diese Personen müssen ebenfalls spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben).

Wer wird gewählt?

Es werden ausschließlich Parteien und deren Vertreter für den Nationalrat gewählt. Die 183 Abgeordneten werden indirekt über die Parteiliste gewählt und für jeden Regionalwahlkreis gibt es eigene Stimmzettel.

Eine Wahlpflicht besteht nicht.

Wie wird gewählt?

Der/Die Wähler/in hat die Möglichkeit, durch Vergabe einer Vorzugsstimme (Eintragung des Namens/der Reihungsnummer auf der Bundesparteiliste und/oder Eintragung des Namens/der Reihungsnummer auf der Landesparteiliste der gewählten Partei bzw. Ankreuzen des Namens auf der Ebene des Regionalwahlkreises) eine Umreihung zu bewirken.

Rechtsquelle

Bei der Wahldurchführung ist die Rechtsvorschrift „Nationalrats-Wahlordnung 1992“ anzuwenden.

Hinweis

Auch bei amtsbekannten Personen ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises für diverse Beantragungen (zB Wahlkartenantrag) notwendig.



Nähere Informationen zu den Wahlsprengeln können Sie der Anlage entnehmen.