Achtung: Diese Seite ist am 01. 11. 2020 abgelaufen.

Halloween - kein Grund für Straftaten

Anlässlich des Halloweentages am 31. Oktober kommt es immer wieder zu Beschwerden und sogar Anzeigen. Folgende Hinweise sind dazu relevant:

Nicht nur Zerstörung oder Beschädigung fremder Sache, sondern auch Verunstaltung erfüllt den Tatbestand einer Sachbeschädigung und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen bestraft werden. Dies gilt, wenn auch mit geringerem Strafausmaß, bereits für Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres.

Erziehungsberechtigte und Begleitprsonen haben laut NÖ Jugendgesetz dafür zu sorgen, dass die von ihnen beaufsichtigten jungen Menschen die Jugendschutzbestimmungen einhalten. Hinsichtlich des Erwerbs/Konsums alkoholischer Getränke sowie Tabakwaren wird ebenso auf das NÖ Jugendgesetz hingewiesen.

Die Polizei wird außerdem in verstärktem Ausmaß Kontrollen und Überwachungen durchführen.

Alle Eltern werden ersucht, auf ihre Kinder dahingehend einzuwirken, dass der Halloween Tag nicht in Vandalenakte ausartet und die Bevölkerung des Bezirkes Amstetten diese Tage um Allerheiligen mit entsprechenden Besinnung verbringen kann.

Quelle: Amtsblatt der BH Amstetten
Foto: Pixabay