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Corona Wirtschaftshilfe der Gemeinde Ennsdorf

Förderung der körpernahen Dienstleister und der Gastronomie

Welche Betriebe will die Gemeinde unterstützen
Die körpernahen Dienstleistungsbetriebe mit einem öffentlichen Geschäftslokal in Ennsdorf und die Gastronomiebetriebe im
Ortsgebiet von Ennsdorf, die vor dem 2. Lockdown geöffnet hatten und schließen mussten.

Diese Betriebe entrichten die Gemeindeabgaben in Ennsdorf und Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung bei der Sozialversicherung der Selbstständigen wurden für 2020 vorgeschrieben.

Der Betrieb hat nach dem Lockdown wieder aufgesperrt, bzw. soll wieder aufgesperrt werden.

Art der Förderung
Einmalzahlung im Juli 2021 auf Grund von Beschlüssen des Gemeinderates in der Junisitzung.
Die Höhe der Förderung ist von der Schließdauer abhängig. Für Betriebe mit Mitarbeitern, für die Kommunalsteuer bezahlt wird, fließt auch diese Größe in die Berechnung der Förderung mit ein.
Wenn durch den Pandemieverlauf bis 31.12.21 weitere Wochen geschlossen werden muss, kann im November um Ergänzung angesucht werden.

Ansuchen
Formlos mittels E-Mail bis 31.5.2021 für die Gemeinderatssitzung im Juni:
gemeinde@ennsdorf.gv.at
Das Gemeindeamt wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie über die Richtlinien und die weitere Vorgangsweise informieren.