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Gemeinderatswahl 2020

Die „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere

 

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen im Dezember eine „Amtliche Wahlinformation – Gemeinderatswahl 2020“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl und der Vorweihnachtszeit verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung.

 

Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.

 

 

Was ist mit all dem zu tun?

 

Wenn Sie am 26. Jänner im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie bitte den personalisierten Abschnitt mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil die Wahlbehörde nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen muss.

 

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Auch hierfür können Sie die „Amtliche Wahlinformation“ verwenden. Sie haben zur Beantragung einer

Wahlkarte drei Möglichkeiten:

·         persönlich im Gemeindeamt

·         schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert

·         elektronisch im Internet unter www.wahlkartenantrag.at/?gkzCd=30508. Sie können rund um die Uhr mit dem personalisierten Code der „Amtlichen Wahlinformation“ Ihre Wahlkarte beantragen

 

Unsere Tipps

 

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!

 

Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 22. Jänner 2020, 24.00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24.01.2020, 12:00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 24.01.2020, 12:00 Uhr möglich.

 

Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt eingeschrieben und nachweislich (RSb) auf Ihre angegebene Zustelladresse.

 

Wählen mit Wahlkarten

Vor dem Wahltag

• Per Briefwahl. Die Wahlkarte muss bis spätestens 26.01.2020 um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen.

 

Am Wahltag

• Durch persönliche Stimmabgabe in jedem Sprengel Ihrer Gemeinde.

• Sie können Ihre unterschriebene Briefwahlkarte in Ihrem Wahlsprengel bis zum Schließen des Wahllokales abgeben oder durch Boten überbringen lassen.

• Beim Besuch der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde (nur innerhalb des Gemeindegebietes mit Antrag möglich).

 

Aktive Wahlberechtigung

 

Aktiv wahlberechtigt ist jede/r österreichische Staatsbürger/in und jede/r Staatsan-gehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in Ennsdorf seinen ordentlichen Wohnsitz hat.

 

Das Wählerverzeichnis lag vom 11. bis 18. November 2019 von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am 12. November 2019 von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur öffentlichen Einsicht am Gemeindeamt auf.

Wahllokale und Wahlzeiten für die Gemeinderatswahl 2020:

Sprengel 1: Gemeindeamt, Amtshausstraße 5
Sprengel 2: Volksschule, Ziegelgasse 4b
Sprengel 3: Café Pallinger (Speed Tankstelle), Mauthausner Straße 17
Sprengel 4: Bücherei, Eulenstraße 14

Wahlzeiten einheitlich
07:00 - 13:00 Uhr