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Umleitungen aufgrund Errichtung der Kreisverkehre Umfahrung Pyburg/Windpassing

Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten informierte über eine straßenpolizeiliche Bewilligung gemäß § 90 StVO 1960 zur Errichtung der Kreisverkehre zur Anbindung der Umfahrung Pyburg/Winpassing an die bestehende LB 123.

Die Baumaßnahmen erfordern zur Errichtung des Kreisverkehrs Windpassing eine regionale Umleitung bzw. zur Errichtung des Kreisverkehrs Pyburg eine Sperre der Donaubrücke Mauthausen mit überregionaler Umleitung.

1. Kreisverkehr in Windpassing:

Der Kreisverkehr in Windpassing soll soweit als möglich ohne Verkehrssperren hergestellt werden. Für den Anschluss an die LB 123 ist aber aus technischer Sicht eine Totalsperre unbedingt notwendig.

Sperre:
Sonntag 20.08.2017, 20:00 Uhr bis Montag 04.09.2017, 04:00 Uhr.
Wegen des Schulbusverkehrs ab 04.09.2017 wurden die Bauarbeiten um eine Woche nach vorne verlegt.

Umleitung:
LB 123 – LB 123a – LB 1 – LB 123

Busse:
Postbus: Schichtbus, Haltestelle Windpassing wird aufgelassen, Verlegung zum Bahnhof Pyburg. Ansonsten soll der Schichtbus über die oben beschriebene Umleitung fahren.
Dr. Richard: wegen dem Schulbus wurden die Bauarbeiten in die Ferienzeit verlegt, sodass dieser nicht verkehrt.

2. Kreisverkehr vor Donaubrücke Mauthausen:

Der Kreisverkehr soll soweit als möglich ohne Verkehrssperren hergestellt werden. Für den Anschluss an die LB 123 ist aber aus technischer Sicht eine Totalsperre notwendig
Sperre der Donaubrücke Mauthausen:
Freitag, 15.09.2017, 20:00 Uhr bis Montag, 25.09.2017, 04:00 Uhr

Im genannten Zeitraum ist die Steyregger Donaubrücke nach einer Sanierung wiederum 4-spurig zu befahren.
Für die Sperre der Donaubrücke musste auch die Sperre der Eisenbahnstrecke und der dazu eingerichtete Schienenersatzverkehr im August 2017 berücksichtigt werden.
Umleitung:

Die Umleitung erfolgt großräumig über die Donaubrücken Steyregg in Linz und Grein.
Der Fußgängerverkehr und der Radverkehr sollen auch im Bauzeitraum über die Brücke möglich sein und in weiterer Folge über den bereits bestehenden Begleitweg, der derzeit eine Landesstraße ist geführt werden. Sollten hier noch Bauarbeiten durchgeführt werden, so ist um eine § 90 StVO Bewilligung bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten anzusuchen.

Ebenfalls ohne Behinderung läuft der Eisenbahnverkehr.

Busse:
Seitens der Betreiber der Buslinien werden für die Sperre interne Vorkehrungen getroffen und die Fahrpläne entsprechend adaptiert. Betroffene Fahrgäste werden vorab rechtzeitig von den Änderungen informiert. Da die Mauthausener Brücke bereits in den vorangegangenen Jahren zeitweise gesperrt war, sind die dafür erforderlichen Maßnahmen bekannt.