Volksbegehren - 25. März bis 1. April 2019

Aktuelle Informationen über Volksbegehren:

  • Für verpflichtende Volksabstimmungen (25. März bis 1. April 2019)
    Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
    "Wir wollen, dass das österreichische Volk nicht mehr von Politikern bevormundet werden kann.

    Daher regen wir eine Bundesverfassungsgesetzes-Änderung derart an, dass eine Volksabstimmung über einen Gesetzesvorschlag innerhalb eines halben Jahres durchgeführt werden muss, wenn dies von mehr als 100.000 Wahlberechtigten verlangt wird und ebenso vor jeder Änderung der Bundesverfassung und vor dem Abschluss eines Staatsvertrages.

    Das Ergebnis einer jeden Volksabstimmung ist raschest umzusetzen."

  • CETA-Volksabstimmung (25. März bis 1. April 2019)
    Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
    „Wir sind gegen CETA!

    Wir lehnen speziell die im CETA-Handelsvertrag mit Kanada vorgesehenen Sonderklagerechte für Unternehmen, die den Staat Österreich für ihre möglichen Investitionsverluste mittels privater Schiedsgerichte haftbar machen können, ab.

    Die Volksvertreter mögen dazu eine Volksabstimmung beschließen. Wir regen daher eine bundesverfassungsgesetzliche Änderung an, die festlegt, dass durch Bundesgesetz eine Volksabstimmung über den CETA-Vertrag beschlossen werden kann und muss.“

Die Eintragung ist während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse möglich:
Gemeindeamt Ennsdorf, Amtshausstraße 5, 4482 Ennsdorf
(Das Eintragungslokal ist barrierefrei zugänglich.)

Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 25. März 2019, von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr,
Dienstag, 26. März 2019, von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr,
Mittwoch, 27. März 2019, von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Donnerstag, 28. März 2019, von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Freitag, 29. März 2019, von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Samstag, 30. März 2019, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Sonntag, 31. März 2019, geschlossen,
Montag, 1. April 2019, von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr.