Europawahl 2019

Sonntag, 26. Mai 2019

Wahltag und Stichtag wurden bereits festgelegt

Für die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wurde als Wahltag der 26. Mai 2019 festgesetzt. Als Stichtag wird der 12. März 2019 bestimmt.

Informationen zum Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wählerverständigungskarte, die rechtzeitig vor dem Wahltag übermittelt wird.


Wahlberechtigung

 Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie:

• spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben;

• am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen

• in einer österreichischen Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben (die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt somit automatisch) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

• Auslandsösterreicher/in sind, spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden und bis zum 11. April 2019 in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurden;

• Unionsbürger/in mit Hauptwohnsitz in Österreich sind, bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sind und im Herkunftsmitgliedstaat das aktive Wahlrecht nicht verloren haben.


Wahlkarte

Wenn Sie am Wahltag nicht das zugeteilte Wahllokal aufsuchen können, können Sie eine Wahlkarte beantragen.

Mit dieser Wahlkarte können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

• am Wahltag in jedem Wahllokal,

• am Wahltag vor einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde

• sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl.

Für Auslandsösterreicher ist die Wahlkarte unbedingt erforderlich (außer sie können am Wahltag das Wahllokal aufsuchen).

Die Beantragung einer Wahlkarte
ist mit dem Tag der Wahlausschreibung bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, möglich (keinesfalls beim Bundesministerium für Inneres). Auslandsösterreicher/in können Wahlkarten auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde anfordern.


Die Ausstellung einer Wahlkarte kann schriftlich beantragt werden - per E-Mail, Telefax oder über www.wahlkartenantrag.at bis spätestens 22. Mai 2019 bzw. bis spätestens 24. Mai 2019, 12.00 Uhr, sofern eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist. Eine mündliche (persönlich, nicht telefonisch!) Beantragung ist bis spätestens 24. Mai 2019, 12.00 Uhr möglich.

Bei einer mündlichen Antragstellung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Pass, Führerschein, Personalausweis) notwendig - auch bei amtsbekannten Personen. Bei einem schriftlichen Antrag muss die Identität durch Angabe der Passnummer oder Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises und/oder einer anderen Urkunde  glaubhaft gemacht werden. Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.


Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z. B. Ortsabwesenheit, Auslandsaufenthalt o.ä.) enthalten muss.

Wahlkarten können ab 2. Mai 2019 bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden. Bei Antragstellung kann auch um Zusendung unter Angabe der Zustelladresse ersucht werden.

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte rechtzeitig!

Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!

Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 26. Mai 2019 Ihre Stimme abgeben.




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