Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Ennsdorf ist verpflichtender Bestandteil der Verordnung zum örtlichen Raumordnungsprogramm und darf den Aussagen des Entwicklungskonzeptes nicht widersprechen. Die Verordnung, die vom Gemeinderat erlassen wird, umfasst das gesamte Gemeindegebiet von Ennsdorf.

Der Flächenwidmungsplan dient einer vorausschauenden Planung und gliedert das Gemeindegebiet nach unterschiedliche Nutzungen. Hierfür werden seitens der Gemeinde auf Basis raumordnerischer Grundlagen unterschiedliche Widmungen für Bauland, Grünland und Verkehrsflächen festgelegt. Weiters sind Festlegungen von Bundes- und Landesbehörden, allfällige Nutzungsbeschränkungen aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen und Bereiche mit gravierenden Gefährdungen im Plan kenntlich zu machen bzw. darzustellen. Das NÖ Raumordnungsgesetz bildet u.a. die rechtliche Grundlage. Im Rahmen von Bauverfahren und Änderungen von Grundstücksgrenzen im Bauland ist zu prüfen, ob die Vorhaben den Festlegungen des Flächenwidmungsplanes entsprechen.

Der Flächenwidmungsplan legt somit verbindlich fest, was - unabhängig vom heutigen Baubestand - für künftige Bauverfahren gilt.


Hier können Sie den aktuellen Flächenwidmungsplan einsehen:

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Weitere Detailinformationen erhalten Sie auf Anfrage gerne bei den Mitarbeiter:innen im Bauamt:
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Teilbebauungspläne

Die Gemeinde Ennsdorf kann auf Basis des Flächenwidmungsplanes für Teile des Gemeindegebietes Bebauungspläne erlassen. Die Teilbebauungspläne bestehen aus der Verordnung mit den Bebauungsvorschriften, die vom Gemeinderat der Gemeinde Ennsdorf erlassen wird, und der zugehörigen Plandarstellung. Im jeweiligen Teilbebauungsplan werden die Verkehrserschließung und die Bebauung nach ihrer Intensität und Gestaltung geregelt. Der Bebauungsplan darf den Festlegungen des Flächenwidmungsplans nicht widersprechen. Die NÖ Bauordnung bildet u.a. die rechtliche Grundlage für die Erstellung von Teilbebauungsplänen. Bauverfahren und Änderungen von Grundstücksgrenzen im Bauland haben den
Vorgaben und Festlegungen des Bebauungsplanes zu entsprechen, die verbindliche Einhaltung wird im Zuge des jeweiligen Verfahrens überprüft. Im Bebauungsplan regelt er auch die Lage der Flächen, die an das öffentliche Gut der Gemeinde
zur Verkehrserschließung abzutreten sind.
 
Für folgende Bereiche bestehen Teilbebauungspläne:

·    Betriebsgebiet Wirtschaftszeile West

·    Betriebsgebiet Feldstraße

·    Margeritenstraße

·   Möwenweg

·   Zirbenweg

Hier können Sie aktuelle Bebauungspläne einsehen:

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Örtliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Ennsdorf