Landtagswahl am 28. Jänner 2018

Sonntag, 28. Januar 2018 07:00 Uhr

Nehmen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch!

Landtagswahl am 28. Jänner 2018
Nehmen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch!

Am 16. November 2017 hat die Niederösterreichische Landesregierung die Verordnung zur Ausschreibung der Wahl des Niederösterreichischen Landtages beschlossen.

Der Wahltag wurde mit dem 28. Jänner 2018, der Stichtag mit dem 17. November 2017 festgelegt. Es besteht keine Wahlpflicht.

Wer ist wahlberechtigt?

Aktiv wahlberechtigt bei einer NÖ Landtagswahl sind Österreicher/innen, wenn sie spätestens am Tag der Landtagswahl das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. jene Personen die spätestens am Wahltag ihren 16. Geburtstag begehen.

Das Erlangen des passiven Wahlrechts bei einer Landtagswahl erfolgt, wenn ein/e Bewerber/in am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet, d.h. jene Personen die spätestens am Wahltag (28. Jänner 2018) ihren 18. Geburtstag begehen.

Wer wird gewählt?

Gewählt wird in Niederösterreich grundsätzlich eine Parteiliste, wobei es in jedem Wahlkreis eigene Stimmzettel gibt.

Der/Die Wähler/in hat die Möglichkeit, durch Vergabe einer Vorzugsstimme (Eintragung des Namens auf der Ebene des Wahlkreises und des Landeswahlvorschlages) die Listenreihung zu beeinflussen.

Die auf die einzelnen wahlwerbenden Parteien (das sind jene Parteien, die Wahlvorschläge eingebracht haben) entfallenden Mandate werden in zwei Ermittlungsverfahren berechnet, wobei Mandate die auf einer unteren Ebene erzielt wurden, jeweils angerechnet werden.

In Niederösterreich gilt ein starkes Persönlichkeitswahlrecht, sodass die gültige Vorzugsstimme die allenfalls anderslautende Parteibezeichnung schlägt (Prinzip „Name vor Partei“).

Rechtsquelle

Rechtsquelle für die Durchführung einer Landtagswahl ist die NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO).

Hinweis

Auch bei amtsbekannten Personen wird um Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (zB Führerschein, Reisepass usw.) für diverse Beantragungen gebeten (zB Wahlkartenantrag).



Wahlservice zur Landtagswahl 2018
Die „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere


Am 28. Jänner wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung.

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürger/innen bei der bevorstehenden Landtagswahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen im Jänner eine „Amtliche Wahlinformation – Landtagswahl 2018“ zustellen.
Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl landesweit verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung.

Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.

Zur Wahl im Wahllokal bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen Ausweis mit.


Sie können am Wahltag nicht im Wahllokal erscheinen?

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl.

Dazu gibt es drei Möglichkeiten:
> persönlich in der Gemeinde,
> schriftlich mit der personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert
> oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.

Weitere wichtige Informationen


Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bitte möglichst frühzeitig!
Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden.
Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 24.01.2018, 24 Uhr. Die Zustellung erfolgt nachweislich und als eingeschriebene Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.
Die Wahlkarte muss spätestens am 28. Jänner 2018, 6.30 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde einlangen.

Weiters haben Sie die Möglichkeit, mit der Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal in Niederösterreich, welche Wahlkarten entgegennehmen, ihr Wahlrecht auszuüben (wenn die Wahlkarte noch nicht als Briefwahlkarte von Ihnen unterschrieben ist). Wenn die Wahlkarte schon von Ihnen unterschrieben aber noch nicht abgeschickt wurde, können Sie die Briefwahlkarte am Wahltag nur in dem Sprengel abgeben, wo Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.


Wahllokale und Wahlzeiten für die Landtagswahl 2018:
Sprengel 1
Gemeindeamt
Amtshausstraße 5
7.00 - 13.00 Uhr
Sprengel 2
Volksschule
Ziegelgasse 4b
7.00 - 13.00 Uhr
Sprengel 3
Gasthaus AF Treff, Windpassing
Mauthausner Straße 13
7.00 - 13.00 Uhr
Sprengel 4
Kinderhaus Ennsdorf
Sportplatzstraße 25
7.00 - 13.00 Uhr