Impressum/Offenlegung gem. § 24f MedienG
Medieninhaber Gemeinde Ennsdorf
Herausgeber Gemeinde Ennsdorf
Adresse 4482 Ennsdorf, Amtshausstraße 5
Telefon 07223/820 12
Fax 07223/820 12-26
E-Mail gemeinde@ennsdorf.gv.at
DVR-Nummer 0445789
UID-Nummer ATU 16247103


Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG
Die Homepage der Gemeinde Ennsdorf bietet der Öffentlichkeit Informationen und e-Government-Dienste der Gemeinde Ennnsdorf

Kundmachung gem. § 13 AVG
Schreiben an die Gemeinde Ennsdorf richten Sie bitte an folgende Adresse:

Gemeinde Ennsdorf
Amtshausstraße 5
4482 Ennsdorf


<< Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, falls bekannt, die Geschäftszahl anzuführen. >>

Telefon und Fax
Bei Übermittlungen per Telefax verwenden Sie bitte die Telefax-Nummer 07223/820 12-26
Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer 07223/820 12 während der Amtsstunden zur Verfügung.

E-Mail
Rechtswirksames Anbringen an die Gemeinde Ennsdorf unter gemeinde(at)ennsdorf.gv.at

Folgende Dateiformate stehen für den E-Mail-Transfer zur Verfügung: (für andere Formate bitte vorher anfragen!)
Maximale Filegröße via E-Mail: 10MB.


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MS Office Excel *.XLS
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Nutzungsbedingungen
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Amtssignatur

Was ist die Amtssignatur?

Die Amtssignatur ist die Signatur (=Unterschrift) einer Behörde. Sie dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokument von einem Auftraggeber desöffentlichen Bereichs, also beispielsweise einer Gemeinde. Sie darf ausschließlich von Behörden bei der elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung der von ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Wie sieht eine Amtssignatur aus?

Der Gesetzgeber normiert in § 19 E-Government-Gesetz drei verpflichtende Merkmale für die Amtssignatur:

·     Bildmarke (gemäß § 19 Abs. 1 E-GovG)
·     Hinweis im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ (gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG)
·     Prüfinformation der elektronischen Signatur (gemäß § 20 E-GovG)

 Für das Aussehen der Amtssignatur gibt es keine verbindliche Regelungen. Um eine hohe Akzeptanz zu erreichen und zur besseren Erkennbarkeit wird in der Visualisierung ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild der Amtssignatur empfohlen.

 Die Gemeinde fasst deshalb die Merkmale der Amtssignatur in einem Signaturblock zusammen, der beispielhaft folgendermaßen aussieht.

Wie sieht die Bildmarke der Gemeinde Ennsdorf aus?

Die grafische Gestaltung der Bildmarke obliegt der jeweiligen Behörde. Aus Bürgersicht ist es aber empfehlenswert, dass sich Behörden beim Erstellen der Bildmarke an einem einheitlichen Design orientieren. Die Gemeinde Ennsdorf verwendet deshalb folgende Darstellung als Bildmarke für die Amtssignatur. § 19 Abs. 3 E-GovG normiert, dass die Behörden ihre Bildmarke im Internet gesichert zu veröffentlichen haben.

Hier gelangen Sie zur gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke:
Amtssignierte Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Ennsdorf

Wie kann die elektronische Signatur überprüft werden?

Um dem Bürger bzw. der Bürgerin eine einfache Möglichkeit zu geben, um die Echtheit einer auf einem Dokument aufgebrachten Amtssignatur leicht überprüfen zu können, stellt der Bund über die Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung. Dieses erreichen Sie über folgende Internet-Adresse: www.signaturpruefung.gv.at

Wenn Sie die Echtheit einer mit der Amtssignatur versehenen elektronischen Erledigung einer Behörde überprüfen möchten, rufen Sie diese Internet-Adresse auf und laden anschließend das zu prüfende Dokument hoch. Das Prüfservice zeigt Ihnen dann an, ob es sich um eine gültige Amtssignatur handelt.

Wie kann ich die Amtssignatur auf einem Ausdruck einer amtssignierten Erledigung überprüfen?

Damit die Gemeinde überprüfen kann, ob es sich beim Ausdruck tatsächlich um eine Erledigung der Gemeinde handelt, müssen Sie den vollständigen Ausdruck bei der Gemeinde vorlegen. Dies kann auf folgende Arten erfolgen:
·    Persönlich
·    PerE-Mail (mit einem Scan des Ausdruckes als Beilage)
·    Per Fax
·    Postalisch (mit dem Original oder einer Kopie des Ausdrucks)

Fragen/Anregungen zur Homepage:

Gemeinde Ennsdorf
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