Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Nostrifizierung

Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bachelor-, Master-, Diplom-, Doktorats-, oder PhD-Studiums durch die jeweilige Hochschule.

Dafür vorzulegen sind:

  • Reisepass
  • Nachweis über den Status der ausländischen Universität, Hochschule oder sonstigen postsekundären Bildungseinrichtung
  • Möglichst detaillierte Unterlagen über das ausländische Studium, z.B. Studienplan, Studienbuch, Studienführer, Prüfungszeugnisse, wissenschaftliche Arbeiten, Abschlussbescheinigungen
  • Urkunde über den Abschluss des Studiums und über die Verleihung des akademischen Grades
  • Angabe zur angestrebten beruflichen Tätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers

Diese Unterlagen müssen entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden, die Verleihungsurkunde immer im Original. Fremdsprachigen Dokumenten (ausgenommen: englischsprachige Dokumente) sind beglaubigte Übersetzungen beizufügen.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

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