Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Übertritt in eine weiterführende Schule

Im 1. Semester der 4. Schulstufe werden die Erziehungsberechtigten über den nach den Interessen und Leistungen empfehlenswerten weiteren Bildungsweg ihrer Kinder nachweislich informiert und beraten (etwa im Rahmen eines Elternabends). Die Anmeldung an einer weiterführenden Schule erfolgt mittels eines "Erhebungsblattes", das in der Volksschule ausgegeben wird, und der Schulnachricht (Semesterzeugnis).

Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung