Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Vereine
Was habe ich beim Gründen und Führen eines Vereins zu beachten?
- Allgemeines zum Vereinswesen
- Besteuerung von Vereinen und Spendenabsetzbarkeit
- Haftung
- Mitglieder des Vereins
- Namhaftmachung einer/eines E-Government-Berechtigten
- Organe des Vereins
- Statuten
- Statutenänderung
- Vereinsauflösung – behördlich
- Vereinsgründung
- Vereinsregister – Auskunft, Abfrage
- Vertretung des Vereins
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Letzte Aktualisierung: 31. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion