Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Studieren und Arbeiten
- Zuverdienstgrenze bei Bezug der Familienbeihilfe
- Zuverdienstgrenzen bei Bezug der Studienbeihilfe
- Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
- Sozialversicherung
Aktuelle Informationen über Zuverdienstgrenzen, Steuerpflicht, Sozialversicherung etc.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion