Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Fütterung und Pflege von Hunden

Folgende Punkte sind bei der Fütterung und Pflege eines Hundes zu erfüllen:

  • Wasser in ausreichender Menge und Qualität muss dem Hund in seinem gewohnten Aufenthaltsbereich jederzeit zur Verfügung stehen.
  • Der Hund muss mit geeignetem Futter ausreichend versorgt werden.
  • Der Hund muss regelmäßig, seiner Rasse entsprechend gepflegt werden.
  • Für die Gesundheit des Hundes ist Sorge zu tragen.
  • Bleibt der Hund ohne Aufsicht in einem Fahrzeug, ist für ausreichend Frischluft und angemessene Lufttemperatur zu sorgen.
  • Der Aufenthaltsbereich des Hundes muss sauber und frei von Ungeziefer gehalten werden. Hundekot ist täglich zu entfernen.

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 31. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion