Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Anzeige des Todesfalls und Sterbeurkunde
Wer zeigt den Todesfall an und wann brauche ich eine Sterbeurkunde?
Letzte Aktualisierung: 17. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion