Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Taschengeld
Die Höhe des Taschengeldes ist davon abhängig, wie viel Unterhalt der Jugendlichen/dem Jugendlichen zusteht und wie alt sie/er ist.
Alter | Prozent des Unterhaltsanspruchs |
---|---|
bis 7 Jahre | 1 |
7 bis 10 Jahre | 5 |
10 bis 14 Jahre | 8 |
14 bis 18 Jahre | 10 |
Zu beachten ist, dass die errechneten Werte lediglich Richtwerte sind.
Zur Orientierung kann die folgende Tabelle herangezogen werden:
Alter |
Höhe des Taschengeldes |
Zeitraum |
6 bis 8 Jahre |
0,50 bis 2 Euro |
Wöchentlich |
8 bis 10 Jahre |
2 bis 3 Euro |
Wöchentlich |
10 bis 12 Jahre |
8 bis 14 Euro |
Monatlich |
12 bis 14 Jahre |
12 bis 20 Euro |
Monatlich |
14 bis 16 Jahre |
18 bis 35 Euro |
Monatlich |
16 bis 18 Jahre |
30 bis 60 Euro |
Monatlich |
18 bis 20 Jahre |
50 bis 80 Euro |
Monatlich |
Achtung
Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich nur um Richtwerte. Wie viel Geld die Jugendliche/der Jugendliche tatsächlich bekommt, muss mit den Eltern selbst ausgehandelt werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion