Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Allgemeines zur finanziellen Unterstützung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Es gibt zahlreiche finanzielle Hilfen, um den durch die Betreuung eines Kindes mit Behinderungen entstehenden Mehraufwand für die betroffenen Familien möglichst niedrig zu halten.
Zuständige Stelle
- Die zuständige Krankenversicherung
- Medizinische Maßnahmen (z.B. Medikamente, Untersuchungen, Behandlungen und Heilbehelfe)
- Die zuständige Pensionsversicherung und die jeweilige Landesregierung
- Ankauf von Hilfsmitteln zur sozialen Rehabilitation
- Wohnungsumbau
- Andere notwendigen Maßnahmen (soziale Dienste)
- Das Bundeskanzleramt – Sektion Familien und Jugend (→ BKA)
- Aus dem Familienhärteausgleich
- Das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS)
- Förderung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
- Private Vereinigungen
Letzte Aktualisierung: 5. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz