Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Beratungsstellen und weiterführende Informationen
- Kinder- und Jugendhilfeträger, früher Jugendwohlfahrtsträger genannt:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- Der Magistrat
- In Wien: die Wiener Kinder- und Jugendhilfe
- Eltern für Kinder Österreich (→ EFK)
- Informationen zum Thema "Pflegeeltern" des Landes Salzburg (→ Salzburg)
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz