Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Allgemeines zum Girokonto
Eröffnung eines Girokontos
Heutzutage werden fast alle notwendigen Geldtransaktionen, wie z.B. die Auszahlung des Gehalts oder die Bezahlung diverser Rechnungen, bargeldlos abgewickelt. Daher ist die Eröffnung eines Girokontos für den Erhalt und die Erledigung diverser Zahlungen erforderlich.
Das Girokonto ist ein Konto bei einer Bank, das zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dient. Es wird daher auch Zahlungskonto genannt. Auf dem Girokonto werden alle Zahlungseingänge und -ausgänge erfasst und gegenübergestellt. Aus dieser Gegenüberstellung ergibt sich der sogenannte Saldo, der die Differenz zwischen Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen darstellt.
Eröffnung eines Girokontos durch Jugendliche
Da Kinder und Jugendliche kaum Erfahrungen in Geldangelegenheiten haben, genießen sie bei Bankgeschäften einen besonderen rechtlichen Schutz. Banken, Sparkassen und Kreditinstitute haben daher bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit Jugendlichen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, nicht nur die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) über die Geschäftsfähigkeit Jugendlicher, sondern zusätzlich besondere Sorgfaltspflichten nach dem Bankwesengesetz (BWG) zu beachten.
Mündige Minderjährige können ab dem 14. Geburtstag, sofern sie regelmäßige Einkünfte aus eigenem Erwerb (z.B. Lohn oder Lehrlingsentschädigung) beziehen, ohne Zustimmung ihrer Eltern ein Girokonto eröffnen und über dieses soweit selbstständig verfügen, als dadurch keine Gefährdung der Lebensbedürfnisse eintritt. Allen anderen Jugendlichen darf die Bank oder der sonstige Zahlungsdienstleister nur mit ausdrücklicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters ein Girokonto eröffnen.
Konto- bzw. Überziehungsrahmen
Im Allgemeinen bieten Banken einen Kontorahmen an, bis zu dem das Girokonto kurzfristig überzogen werden kann. Dieser wird auch Überziehungsrahmen genannt und richtet sich in der Regel nach dem Nettomonatsgehalt der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers. Die meisten Banken gewähren einen Überziehungsrahmen von zwei bis vier Nettomonatsgehältern. Die Zinsen, die für den überzogenen Geldbetrag bezahlt werden müssen, sind vergleichsweise hoch. Sollte das Geld längerfristig benötigt werden, ist es oft günstiger, einen Kredit aufzunehmen.
Im Falle einer Überschreitung des vereinbarten Überziehungsrahmens können zusätzlich auch noch Verzugszinsen verrechnet werden. Ist die Überschreitung "erheblich" und dauert sie länger als einen Monat, muss die Bank der Kontoinhaberin/dem Kontoinhaber den Sollzinssatz sowie Verzugszinsen und Strafen mitteilen.
Kontoauszüge
Kontoinhaberinnen/Kontoinhaber bekommen regelmäßig einen Kontoauszug zur Verfügung gestellt. Meistens kann der Kontoauszug über einen Drucker im SB-Foyer von Banken oder über das e-banking abgerufen werden. Der Kontoauszug beinhaltet alle die Abrechnungsperiode betreffenden Zahlungseingänge und -ausgänge sowie die angefallenen Zinsen. Um Streitfälle zu vermeiden, sollte der Kontoauszug möglichst rasch überprüft werden. Etwaige Einwendungen gegen den Kontoabschluss sollten innerhalb der am Auszug genannten Frist erhoben werden.
Dauerhafter Datenträger
Die Vertragsbedingungen für das Girokonto sowie alle Informationen, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber erhalten muss, können wahlweise in Papierform oder auf einem dauerhaften Datenträger verlangt werden. Dazu muss die Information gespeichert werden und nicht verändert werden können sowie für einen angemessenen Zeitraum verfügbar sein.
Rechtsgrundlagen
- Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
- Bankwesengesetz (BWG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen