Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Mindestanforderungen für die Haltung von Degus

Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Degus folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:

  • Degus müssen paarweise oder in Gruppen gehalten werden.
  • Die Käfig- oder Terrariengröße muss pro Paar mindestens 100 x 50 x 100 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen. Für jedes weitere ausgewachsene Tier sind 20 Prozent der Bodenfläche hinzuzurechnen.
  • Degus muss eine dreidimensionale Anordnung der Käfigstrukturen, eine Einstreuhöhe von mindestens 10 cm und ein Sandbad angeboten werden.

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion