Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Deliktsfähigkeit
Sinnverwandter Begriff: Strafmündigkeit
Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
Das Alter ist hierbei entscheidend:
- Nicht deliktsfähig: Unmündige (vor dem 14. Geburtstag)
- Deliktsfähig: Jugendliche (ab dem 14. Geburtstag)
Hinweis
Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
Letzte Aktualisierung: 28. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion