Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Allgemeines zu den Gleichbehandlungskommissionen
Zur Überprüfung und Feststellung möglicher Verletzungen des Gleichbehandlungsgebots sind die Gleichbehandlungskommissionen eingerichtet.
Je nachdem, ob es sich um private Arbeitsverhältnisse oder Arbeitsverhältnisse zum Bund handelt, ist die Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft (GBK) oder die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) zuständig.
Für den Landes- und Gemeindedienst gibt es eigene Gleichbehandlungskommissionen.
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-Gesetz)
- Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (B-GlBG)
Letzte Aktualisierung: 31. Mai 2024
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