Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Was kann ich tun, wenn ich in eine Abzocke-Falle getappt bin?
- In den meisten Fällen haben die Firmen, die hinter den Abzockeseiten stehen, keinen Anspruch auf Zahlung. Lassen Sie sich daher nicht durch Drohungen (Inkassobüro, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Klage, Pfändung etc.) einschüchtern.
- Haben Sie einen Testzugang erhalten, um Online-Dienste ausprobieren zu können, sollten Sie schriftlich den sofortigen Rücktritt erklären. Geben Sie zum unverbindlichen Testen von Online-Diensten niemals Ihre persönlichen Daten an.
- Reagieren Sie nicht auf allfällige Zahlungsaufforderungen und Drohungen der Abzocke-Firma, sondern wenden sich damit an eine Konsumentenschutzorganisation:
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
Letzte Aktualisierung: 27. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion