Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Beurlaubung

Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester zu beurlauben, wenn einer der folgenden Gründe nachgewiesen wird:

  • Ableisten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
  • Schwangerschaft
  • Betreuung von eigenen Kindern oder andere gleichartige Betreuungspflichten
  • Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
  • Ableisten eines freiwilligen sozialen Jahres

Weitere Anlassfälle und nähere Bestimmungen können in der Satzung der Universität vorgesehen sein. Deshalb sollte die Studentin/der Student sich unbedingt an der Universität über jeweilige Beurlaubungsgründe erkundigen.

Letzte Aktualisierung: 23. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion