Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Beurlaubung
Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester zu beurlauben, wenn einer der folgenden Gründe nachgewiesen wird:
- Ableisten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
- Schwangerschaft
- Betreuung von eigenen Kindern oder andere gleichartige Betreuungspflichten
- Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
- Ableisten eines freiwilligen sozialen Jahres
Weitere Anlassfälle und nähere Bestimmungen können in der Satzung der Universität vorgesehen sein. Deshalb sollte die Studentin/der Student sich unbedingt an der Universität über jeweilige Beurlaubungsgründe erkundigen.
Letzte Aktualisierung: 23. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion