Jetzt die Heizung überprüfen!
Mindestens einmal im Jahr sollten Besitzer selbst ihre Heizanlage durchsehen und vorm Start in die neue Saison ordentlich durchputzen.
Gesetzlich ist in der NÖ Bauordnung bei der Inbetriebnahme eine Überprüfung durch den Fachmann (Rauchfangkehrer, Installateur, Heizungsfirmen,...) vorgesehen sowie danach alle 3 Jahre bei Heizungsanlagen von 6 bis 50 kW Nennwärmeleistungen. Größere Zentralheizungsanlagen mit mehr als 50 kW Nennwärmeleistung, sind jährlich durch einen Fachmann zu überprüfen. Die Vorteile dieser periodischen Heizkesselüberprüfung liegen auf der Hand. Neben der Sicherheit für den Heizanlagenbetreiber dient dieser vor Ort Termin auch der Beratung über die richtige Betriebsweise und sorgt für Energieeinsparung durch die optimale Einstellung.
Informationen über die periodische Heizkesselüberprüfung sowie einen Muster-Prüfbericht finden Sie auf https://gda.gv.at/luftreinhaltung
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